Vergebene Aufträge
An dieser Stelle werden Informationen nach § 20 Absatz 3 VOB/A bzw. § 30 Absatz 1 UVgO über erteilte Aufträge für 6 Monate veröffentlicht.
In der Vorschrift heißt es dazu: Nach Zuschlagserteilung hat der Auftraggeber auf geeignete Weise, z.B. auf Internetportalen oder im Beschafferprofil zu informieren, wenn bei
- Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25 000 Euro ohne Umsatzsteuer,
- Freihändigen Vergaben der Auftragswert 15 000 Euro ohne Umsatzsteuer
übersteigt.
Straßenbegleitgrün (PDF, 8 kB)
Elektroarbeiten (PDF, 8 kB)
Sanitärtechnik (PDF, 8 kB)
Schlosserarbeiten (PDF, 8 kB)
Begrünung (PDF, 8 kB)
Trockenbauarbeiten (PDF, 8 kB)
Malerarbeiten (PDF, 8 kB)
Fliesenarbeiten (PDF, 8 kB)
Estricharbeiten (PDF, 8 kB)
Wassertechnik (PDF, 8 kB)
Rohbauarbeiten (PDF, 8 kB)