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Vergebene Aufträge

An dieser Stelle werden Informationen nach § 20 Absatz 3 VOB/A bzw. § 30 Absatz 1 UVgO über erteilte Aufträge für 6 Monate veröffentlicht.

In der Vorschrift heißt es dazu: Nach Zuschlagserteilung hat der Auftraggeber auf geeignete Weise, z.B. auf Internetportalen oder im Beschafferprofil zu informieren, wenn bei 

  1. Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25 000 Euro ohne Umsatzsteuer,
  2. Freihändigen Vergaben der Auftragswert 15 000 Euro ohne Umsatzsteuer

übersteigt. 

Straßenbegleitgrün (PDF, 8 kB)

Elektroarbeiten (PDF, 8 kB)

Sanitärtechnik (PDF, 8 kB)

Schlosserarbeiten (PDF, 8 kB)

Begrünung (PDF, 8 kB)

Trockenbauarbeiten (PDF, 8 kB)

Malerarbeiten (PDF, 8 kB)

Fliesenarbeiten (PDF, 8 kB)

Estricharbeiten (PDF, 8 kB)

Wassertechnik (PDF, 8 kB)

Rohbauarbeiten (PDF, 8 kB)

Seite drucken | Autor: Britta Jähner | zuletzt geändert am: 31.05.2023