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13.12.2017

Anforderungen und Hemmnisse auf dem Weg zu elektronischen Verwaltungsdienstleistungen

Mit der Regierungserklärung des brandenburgischen Ministerpräsidenten Dietmar Woidke erhält die Digitalisierung derzeit enormen Aufwind. 2018 soll ein E-Government-Gesetz vorgelegt werden, um Verwaltungsangelegenheiten zu vereinfachen.

Um sich über den Stand der Verwaltungsmodernisierung in den Kommunen des Landes zu informieren, besuchten Silke Kühlewind, Referatsleiterin des Städte- und Gemeindebund Brandenburg sowie Abteilungsleiter Sascha Bakarinow (links im Bild) und Dr. Matthias Dahlke (2. von links im Bild) von der Staatskanzlei am 11. Dezember die Stadtverwaltung. Sie interessierten sich dafür, wie Verwaltungsdienstleistungen auf kommunaler Ebene angeboten werden können und wie die Staatskanzlei ggf. den Prozess unterstützten und beschleunigen kann: „Welche Anforderungen und Hemmnisse auf dem Weg zu elektronischen Verwaltungsdienstleistungen gibt es aus Sicht der Stadt Luckenwalde?“ Hauptamtsleiter Klaus-Ulrich Seifert (2. von rechts) und IT-Verantwortlicher Thomas Bergmann berichteten über die Möglichkeiten, die die Stadt mit eigenen Ressourcen geschaffen hat, um Verwaltungsprozesse zu vereinfachen. Luckenwalde bietet mit seinem Internetauftritt u. a. einen Dienstleistungs-Katalog und eine Vielzahl von Formularen online an, beteiligt die Bürger am Bürgerhaushalt.

Wünschenswert aus Herrn Bergmanns Sicht ist die Unterstützung, auch hinsichtlich der Anpassung gesetzlicher Grundlagen, für die Einrichtung von sicheren aber eben auch nutzerfreundlichen elektronischen Bürgerkonten zur rechtssicheren Identifikation, den Austausch von Dokumenten, Nachweisen, Bescheiden und Zahlungen.

„Meiner Einschätzung nach können wir dieses Gespräch als gelungenen Auftakt einer noch fortzuführenden Gesprächsreihe im Bereich der Digitalisierung der brandenburgischen Kommunalverwaltungen werten und freue mich auf den weiteren fachlichen Austausch.“, so Frau Kühlewind abschließend.

Seite drucken | Autor: Britta Jähner | zuletzt geändert am: 14.12.2017